VERSICHERUNGSSCHUTZ

HAFTPFLICHT

Versichert sind Schadenersatz­ansprüche, die aufgrund gesetz­licher Haftpflichtbestimmungen gegen die Versicherten erhoben werden infolge von:

  • Verletzung oder Tötung von Personen (Personenschäden)
  • Beschädigung oder Zerstörung von Sachen (Sachschäden). Den Sachschäden gleichgestellt sind Verletzung oder Tötung von Tieren.

Versicherungsschutz wird bei Per­sonen- und Sachschäden in folgenden Situationen gewährt:

  • beim Betrieb des Fahrzeugs;
  • bei Verkehrsunfällen, die vom Fahrzeug verursacht werden, wenn es nicht in Betrieb ist;
  • bei Hilfeleistungen nach Unfällen des Fahrzeugs;
  • beim Ein- und Aussteigen sowie Auf- und Absteigen;
  • beim Öffnen und Schliessen beweglicher Fahrzeugteile sowie beim An- und Abhängen eines Anhängers oder Fahrzeugs.

AUSSCHLÜSSE

NICHT VERSICHERT SIND ANSPRÜCHE:

1.2 aus Unfällen bei motor- und radsportlichen Veranstaltungen im In- und Ausland entsprechend den Bestimmungen des schweizerischen Strassenverkehrsrechts;

1.3 aus Schäden am versicherten Fahrzeug, am Anhänger sowie aus Schäden an den an diesen Fahrzeugen angebrachten oder damit beförderten Sachen.

1.4 aus Schäden, für die nach dem Kernenergiehaftpflichtgesetz gehaftet wird;

1.5 aus reinen Vermögensschäden.

NICHT VERSICHERT IST DIE HAFTPFLICHT:

2.1 von Fahrzeugführern, die den gesetzlich erforderlichen Ausweis nicht besitzen oder die entsprechenden Auflagen nicht erfüllen, sowie der Personen, für die diese Mängel bei pflichtgemässer Aufmerksamkeit erkennbar waren;

2.2 von Personen, die das ihnen anvertraute Fahrzeug für Fahrten verwendet haben, zu denen sie nicht ermächtigt waren;

2.3 aus Fahrten ohne behördliche Bewilligung

VERSICHERUNGSSCHUTZ KASKO

Durch die Kollisionsversicherung sind Schäden am versicherten Fahrzeug durch direkte Einwirkung der nachstehenden Ereignisse gedeckt. Bis zum gewählten Selbstbehalt sind die Schäden selbst zu tragen.

1.1  Kollision Schäden durch ein plötzlich und gewaltsam von aussen einwirkendes Ereignis (dazu gehören vor allem Schäden durch Anprall, Zusammenstoss, Umkippen, Absturz, Ein- und Versinken). Verwindungen beim Kippen, Be- und Entladen sind auch ohne äussere Einwirkung der Kollision gleichgestellt.


Durch die Teilkaskoversicherung sind Schäden am versicherten Fahrzeug gemäss den Ziffern 12 bis 20 ohne Abzug des Selbstbehalts gedeckt.


1.2  Diebstahl Schäden durch vollendeten oder versuchten Diebstahl, Entwendung zum Gebrauch oder Raub. Nicht gedeckt sind jedoch Schäden durch unrechtmässige Aneignung, Veruntreuung oder Betrug.


1.3  Elementar Schäden, die unmittel­bar verursacht werden durch die Naturereignisse Erdrutsch, Felssturz oder Steinschlag (Beschädigung durch direkt von oben auf das Fahrzeug fallende Steine), Hochwasser, Überschwemmung, Sturmwind (= Windgeschwindigkeit 75 km/h und mehr), Hagel, Lawine, Schneedruck. Die Aufzählung ist abschliessend.


1.4  Glasbruch

1.4.1  Bruchschäden an den nach­folgend aufgezählten Fahrzeugteilen: Windschutz-, Seiten-, Heck- und Dachscheiben aus Glas oder aus Werkstoffen, die als Glasersatz dienen.

1.4.2 Eine Entschädigung entfällt, wenn der Ersatz oder die Reparatur nicht vorgenommen wird oder wenn die gesamten Instandstellungskosten (Scheiben und andere Reparaturkosten) den Zeitwert des Fahrzeugs erreichen oder übersteigen.


1.5  Glasbruch Plus

1.5.1 Schäden an Fahrzeugteilen aus Glas oder aus Werkstoffen, die als Glasersatz dienen.


1.6  Feuer
Schäden durch offenen Brand, Explosion und Blitzschlag. Schäden an Kabeln, verursacht durch sogenannten Kabelbrand (Kurzschluss), sind auch ohne offenes Feuer versichert.

Bei Gewährleistungsansprüchen gegenüber Dritten besteht kein Versicherungsschutz.


1.7  Schneerutsch
Schäden durch von oben auf das Fahrzeug fallenden Schnee oder fallendes Eis.

1.8  Tierschäden
Schäden durch Zusammenstoss mit Tieren.

1.9  Marderschäden
Schäden durch Marder, vor allem Biss- und Folgeschäden.


Böswillige Beschädigung

2.0 Schäden durch mutwilliges Beschädigen wie z. B. das Zer­stechen der Reifen.